Raiffeisenbank München eG, München (Nymphenburger Str. 124, 80636 München). Berichtigung zum Eintrag Nr. 6:Die Eintragung Nr. 6 wird dahingehend berichtigt, dass der Zustimmungsbeschluss der übertragenden Genossenschaft in der Vertreterversammlung vom 20.04.2005 und nicht in der Hauptversammlung gefasst wurde.
Raiffeisenbank München eG, München (Nymphenburger Str. 124, 80636 München). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2005 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 20.04.2005 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 26.04.2005 mit der Münchner Bank eG mit demSitz in München (Amtsgericht München GnR 2185) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 01.07.2005 wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.