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c)
ist die Durchführung von banküblichen
und ergänzenden Geschäften,
insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Spareinlagen;
b) die Annahme von sonstigen Einlagen;
c) die Gewährung von Krediten aller Art;
d) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
e) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
f) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
g) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung sowie der Erwerb,
die Errichtung, die Veräußerung, die
Entwicklung und die Verwaltung von
Immobilien im Direktbestand, über
Immobiliengesellschaften oder über
Tochtergesellschaften;
h) der Erwerb und die Veräußerung sowie
die Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
i) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen,
Reisen und Immobilien.
j) der Handel und die Vermittlung
sonstiger Waren sowie die Erbringung
und Vermittlung sonstiger
Dienstleistungen
k) der Erwerb, die Errichtung, der Betrieb
und die Veräußerung von Anlagen zur
Erzeugung von regenerativen Energien
und deren Verwertung. |
Keine Nachschusspflicht. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 27.06.2024
hat die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden:
§ 2 Abs. (2); lit. g) betreffend den Gegenstand
der Genossenschaft;
§ 3 Abs. (1) betreffend den Erwerb der
Mitgliedschaft, Ergänzung lit. d)
§ 16 Abs, (2), lit. g) betreffend die Pflichten
des Vorstandes,
§ 19 Abs. (3) betreffend die Willensbildung,
§ 23 Abs. (1), lit. c) und f), Abs. (2) betreffend
der Gemeinsamen Sitzung von Vorstand und
Aufsichtsrat,
§ 25 Abs. (3) betreffend die Konstituierung
und Beschlussfassung (insbesondere in
Aufsichtsratssitzungen),
§ 26c Abs. (1) betreffend den Wahlturnus und
Zahl der Vertreter (Zahl Mitglieder),
§ 27 Abs. (3) betreffend die Frist und
Tagungsort,
§ 28 Abs, (3) betreffend die Einberufung und
Tagesordnung,
§ 31 Abs. (5) betreffend die
Mehrheitserfordernisse,
§ 33 Abs. (1), Abs. (3) und Abs. (4) betreffend
die Abstimmungen und Wahlen,
§ 35 Abs. (2) und Abs. (5) betreffend die
Versammlungsniederschrift,
Ergänzung § 36a betreffend die Virtuelle
Versammlung und hybride Versammlung,
Ergänzung § 36b betreffend die Schriftliche
oder elektronische Mitwirkung an der
Beschlussfassung einer nur als
Präsensveranstaltung durchgeführten
Vertreterversammlung,
Ergänzung § 36 c betreffend die Teilnahme
von Aufsichtsratsmitgliedern an einer
Präsensversammlung in Bild und Ton und
Übertragung der Vertreterversammlung in Bild
und Ton,
§ 40 betreffend die Nachschusspflicht,
§ 46 Abs. (1) und Abs. (3) betreffend die
Bekanntmachungen. |
a)
30.07.2024
Sauer |