GnR 68: Raiffeisenbank Volkacher Mainschleife - Wiesentheid eG, Volkach (Prof.-Jäcklein-Straße 10, 97332 Volkach). Die Vertreterversammlung vom 29.07.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand) sowie 19 (Willensbildung), 23 (gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände) und 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und neu eingefügt §§ 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36b (schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung), 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton). Neue Firma: Raiffeisenbank Mainschleife - Steigerwald eG. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; j) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; k) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen; l) der Erwerb, die Entwicklung, Erschließung, Bebauung, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, m) der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung. Bestellt: Vorstand: Lewandowski, Rouven, Kleinlangheim, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Steinmetz, Klaus, Röthlein, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Helbig, Andrea, Gerolzhofen, * ‒.‒.‒‒. Die Raiffeisenbank Kitzinger Land eG mit dem Sitz in Obernbreit (Amtsgericht Würzburg GnR 71) und die Raiffeisenbank Frankenwinheim und Umgebung eG mit dem Sitz in Frankenwinheim (Amtsgericht Schweinfurt GnR 110) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2021 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 29.07.2021 und des Beschlusses der Generalversammlung der Raiffeisenbank Frankenwinheim und Umgebung eG mit dem Sitz in Frankenwinheim vom 27.07.2021 und der Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Kitzinger Land eG mit dem Sitz Obernbreit vom 26.07.2021 als übertragende Genossenschaften mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 68: Raiffeisenbank Volkacher Mainschleife - Wiesentheid eG, Volkach (Prof.-Jäcklein-Straße 10, 97332 Volkach). Personendaten geändert, nun: Vorstand: Kreißl, Volker, Eibelstadt, * ‒.‒.‒‒.
GnR 68: Raiffeisenbank Volkacher Mainschleife - Wiesentheid eG, Volkach (Prof.-Jäcklein-Str. 10, 97332 Volkach). Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsanschrift: Prof.-Jäcklein-Str. 10, 97332 Volkach. Bestellt: Vorstand: Kreißl, Volker, Würzburg, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Vorstandsvorsitzender: Weber, Martin, Gerolzhofen, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Vorstandsvorsitzender: Rößert, Roland, Schwarzach, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Kreißl, Volker, Würzburg, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Brauneiser, Ralf, Veitshöchheim, * ‒.‒.‒‒.
GnR 68: Raiffeisenbank Volkach - Wiesentheid eG, Volkach, Prof.-Jäcklein-Str. 10, 97332 Volkach. Die Vertreterversammlung vom 28.06.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma), sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 11j (Rechte der Mitglieder), 15(1) (Vertretung), 19(4) (Willensbildung), 22(1) (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23(1) (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24(1,2,6) (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (3, 6) (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b (1) (Wählbarkeit), 26 d (4) (Aktives Wahlrecht), 26 e (4) (Wahlverfahren), 26 f (4) (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 28 (3, 7) (Einberufung und Tagesordnung), 31 (h neu eingefügt) (Mehrheitserfordernisse), 35 (2) (Versammlungsniederschrift), 37 (2,3) (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 40 (Beschränkte Nachschusspflicht), 42 (3) (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 (1) (Bekanntmachungen). Neue Firma: Raiffeisenbank Volkacher Mainschleife - Wiesentheid eG. Neuer Unternehmensgegenstand: ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; k) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; l) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen. m) der Erwerb, die Entwicklung, Erschließung, Bebauung, Verwaltung, Vermietung, Verpachtung, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. n) der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung.Keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einzelprokura: Steinmetz, Klaus, Röthlein, * ‒.‒.‒‒. Die Raiffeisenbank Fränkisches Weinland eG Escherndorf-Sommerach-Nordheim mit dem Sitz in Nordheim (Amtsgericht Würzburg GnR 186) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2018 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 28.06.2018 und der Generalversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 05.06.2018 mit der Genossenschaft verschmolzen.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. § 40 lautet nun wie folgt: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 0 EUR. § 37 (2,3) lautet nun wie folgt: (2) Auf den Geschäftsanteil sind mindestens 100 EUR sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste einzuzahlen. Über weitere Einzahlungen entscheidet die Vertreterversammlung gemäß § 50 des Genossenschaftsgesetzes. Die vorzeitige Volleinzahlung des Geschäftsanteils ist zugelassen.(3)Ein Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen, höchstens aber mit 3 Geschäftsanteilen. Die Beteiligung eines Mitglieds mit einem zweiten Geschäftsanteil darf erst zugelassen werden, wenn der erste Geschäftsanteil voll eingezahlt ist; Entsprechendes gilt für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen. Für die Einzahlung gilt Absatz 2 entsprechend. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
GnR 68: Raiffeisenbank Volkach - Wiesentheid eG, Volkach, Prof.-Jäcklein-Str. 10, 97332 Volkach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kreißl, Volker, Würzburg, * ‒.‒.‒‒.
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