Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Nachschusspflicht,
Mindestkapital; Grundkapital der
Europäischen Genossenschaft |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
|
Geändert, nun:
Keine Nachschusspflicht. |
|
|
a)
Die Generalversammlung vom 22.06.2023 hat
die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: §§ 16 (Aufgaben und
Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung),
23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), 27 (Frist und Tagungsort),
28 (Einberufung und Tagesordnung), 33
(Abstimmungen und Wahlen), 35
(Versammlungsniederschrift), 36a (Virtuelle
Versammlung, hybride Versammlung und
Versammlung im gestreckten Verfahren), 36 c
(Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern an
einer Präsenzveranstaltung in Bild und Ton
und Übertragung der Generalversammlung in
Bild und Ton), 40 (Nachschusspflicht) und 46
(Bekanntmachungen). |
a)
28.07.2023
Baum |
GnR 214: Raiffeisenbank Mittelschwaben eG, Roggenburg, Hauptstraße 8, 89297 Roggenburg. Die Generalversammlung vom 13.05.2019 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 15 (Vertretung der Genossenschaft durch Vorstand), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte in der Generalversammlung), 28 (Einberufung der Generalversammlung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46 (Bekanntmachungen). Allgemeine Vertretunsregelung geändert, nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
GnR 214: Raiffeisenbank Mittelschwaben eG, Roggenburg, Hauptstraße 8, 89297 Roggenburg. Ausgeschieden: Vorstand: Högel, Hermann, Röfingen-Roßhaupten, * ‒.‒.‒‒.
GnR 914: Raiffeisenbank Roggenburg-Breitenthal eG, Roggenburg, Hauptstraße 8, 89297 Roggenburg. Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2016 sowie des Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 07.06.2016 und des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 09.06.2016 mit der Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eG mit dem Sitz in Bibertal (Amtsgericht Memmingen GnR 214) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 214: Raiffeisenbank Bibertal-Kötz eG, Bibertal, Friedenstraße 20, 89346 Bibertal-Kleinkissendorf. Die Generalversammlung vom 09.06.2016 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma und Sitz), und 46 Abs. 1 und 3 (Bekanntmachungen). Firma geändert, nun: Neue Firma: Raiffeisenbank Mittelschwaben eG. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Roggenburg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hauptstraße 8, 89297 Roggenburg. Ausgeschieden: Vorstand: Schiller, Karl Heinz, Ichenhausen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Ederle, Martin, Weißenhorn, * ‒.‒.‒‒; Mayer, Günther, Krumbach-Niederraunau, * ‒.‒.‒‒. Die Raiffeisenbank Roggenburg-Breitenthal eG mit dem Sitz in Roggenburg (Amtsgericht Memmingen GnR 914) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2016 sowie des Beschlusses der Generalversammmlung der vorgenannten übertragenden Genossenschaft vom 07.06.2016 und des Beschlusses der Generalversammlung dieser übernehmenden Genossenschaft vom 09.06.2016 mit dieser Genossenschaft als übernehmende Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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