Raiffeisenbank Niederfischbach eG, Niederfischbach (Raiffeisenstr. 1, 57572 Niederfischbach). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers (nunmehr: VR-Bank Freudenberg-Niederfischbach eG) am 18.08.2008 wirksam geworden.
Raiffeisenbank Niederfischbach eG, Niederfischbach (Raiffeisenstr. 1, 57572 Niederfischbach). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 10.06.2008 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.06.2008 mit der Volksbank Freudenberg eG mit Sitz in Freudenberg (Amtsgericht Siegen GnR 101) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.