Raiffeisenbank Ober-Unterhausen-Sinning eG, Oberhausen (Raiffeisenstraße 9, 86697 Oberhausen). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2008 mit Nachtrag vom 20.05.2008 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 30.11.2007 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 10.01.2008 mit der Raiffeisenbank Ehekirchen-Weidorf eG mit dem Sitz in Ehekirchen (Amtsgericht Ingolstadt GnR 100151) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisenbank Ober-Unterhausen-Sinning eG, Oberhausen (Raiffeisenstr. 9, 86697 Oberhausen). Die Generalversammlung vom 26.04.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 15 (Vertretung). Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen, die Annahme von sonstigen Einlagen, die Gewährung von Krediten aller Art, die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften, die Durchführung des Zahlungsverkehrs, die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten, die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung, der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Nicht eingetragen: § 37Abs. 2 der Satzung wurde wie folgt geändert: "Der Geschäftsanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann die Einzahlung in Raten zulassen. In diesem Fall sind auf den Geschäftsanteil sofort nach Eintragung in der Mitgliederliste 10,00 EUR einzuzahlen. Weitere 90,00 EUR sind einzuzahlen, bis der Geschäftsanteil erreicht ist." Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Raiffeisenbank Ober-Unterhausen-Sinning eG, Oberhausen (Raiffeisenstr.9, 86697 Oberhausen). Ausgeschieden: Vorstandsvorsitzender: Kurz, Heinrich, Diplomingenieur, Sinning. Ausgeschieden: Stv. Vorsitzender: Sager, Georg, Sinning, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Vorsitzender: Lützl, Georg, Laisacker, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Stv. Vorsitzender: Sedlmair, Leonhard, Rohrenfels, * ‒.‒.‒‒.