GnR 480: Raiffeisenbank Rhein- Berg eG, Monheim (Lindenstraße 5, 40789 Monheim am Rhein). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden VR Bank eG am 04.10.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GnR 480: Raiffeisenbank Rhein- Berg eG, Monheim (Lindenstraße 5, 40789 Monheim am Rhein). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 24.05.2016 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.05.2016 mit der VR Bank eG mit Sitz in Dormagen (AG Neuss GnR 221) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 480: Raiffeisenbank Rhein- Berg eG, Monheim (Lindenstraße 5, 40789 Monheim am Rhein). 40699 Erkrath. Die Zweigniederlassung in 40699 Erkrath ist aufgehoben.
Raiffeisenbank Rhein- Berg eG, Monheim (Lindenstraße 5, 40789 Monheim am Rhein). Prokura erloschen: Malburg, Otto, Niederkassel.
Raiffeisenbank Rhein- Berg eG, Monheim (Lindenstraße 5, 40789 Monheim am Rhein). Die Generalversammlung vom 31.05.2011 hat eine Änderung der Satzung beschlossen.
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