GnR 101 MÖ: Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG, Mölln (Hauptstraße 84, 23879 Mölln). Gegenstand der Firma: (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des ländlichen Waren- und Dienstleistungsgeschäftes, insbesondere: a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen und Immobilien; i) Die Genossenschaft ist berechtigt, Tochterunternehmen als Beteiligungsgesellschaften zu gründen, die sich an anderen Gesellschaften beteiligen, mit den Geschäftsgegenständen: Finanzdienstleistungen, Baulanderschließungen auf eigenen und fremden Grundstücken und Verwertung, Vermittlung und Erwerb von Immobilien sowie den dazugehörigen Nebentätigkeiten. Die Erstellung, Veräußerung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien kann auch direkt von der Bank vorgenommen werden. j) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Vertretungregelung: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Rechtsform: Die Satzung ist am 07.06.2021 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26b (Wählbarkeit), § 26d (Aktives Wahlrecht), § 26e (Wahlverfahren), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahmerecht der Verbände), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen). § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Vertreterversammlung (virtuelle Vertreterversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Vertreterversammlung) und § 36c (Übertragung der Vertreterversammlung in Bild und Ton) wurden neu eingefügt..
23879 Mölln
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E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.vrmoelln.de
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 14 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Lübeck
Rechtsform: eG