Raiffeisenbank Südstormarn eG, Großhansdorf (Hauptstraße 84, 23879 Mölln). Rechtsverhaeltnis: Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 09.05.2011 und 11.05.2011 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Volks- und Raiffeisen eG mit Sitz in Mölln (Amtsgericht Lübeck, GnR 101 MÖ) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Raiffeisenbank Südstormarn eG, Großhansdorf(Sieker Landstraße 120, 22927 Großhansdorf). Prokura: 3. Roeck, Matthias Marcus, * ‒.‒.‒‒, Großensee; Prokura gemeinsam mit einem Vorstand.
Raiffeisenbank Südstormarn eG, Großhansdorf(Sieker Landstr. 120, 22927 Großhansdorf). Gegenstand der Firma: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften sowie des ländlichen Waren- und Dienstleistungsgeschäftes, insbesondere a) die Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und die Förderung des Sparsinns; b) die Vermittlung und der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Immobilien und Reisen; c) die Vermittlung des ländlichen Waren- und Dienstleistungsgeschäftes in Kooperation mit der Raiffeisen-Hauptgenossenschaft Nord AG, Kiel. 2. Die Genossenschaft ist berechtigt, Tochterunternehmen als Beteiligungsgesellschaften zu gründen, die sich an anderen Gesellschaften beteiligen mit den Geschäftsgegenständen: Finanzdienstleistungen, Baulanderschließungen auf eigenen und fremden Grundstücken und Verwertung und Vermittlung von Immobilien sowie den dazugehörigen Nebentätigkeiten. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. 4. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Rechtsform: Die Satzung ist am 25.06.2007 geändert in den §§ 2 (Gegenstand), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 11 (Rechts der Mitglieder), 15 (Vertretung), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten), 22A (weggefallen), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl), 25 (Beschlussfassung), 26C (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), 26D (Aktives Wahlrecht), 26E (Wahlverfahren), 26F (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 27 (Frist und Tagungsordnung), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Beschlüsse der Vertreterversammlung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 42A (weggefallen), 43 (Verwendung des Jahresüberschusses), 45 (Liquidation), 47 (Bekanntmachungen)..