GnR 100251: Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG, Langenmosen, Schrobenhausener Str. 40, 86571 Langenmosen. Die Generalversammlung vom 11.12.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 (Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme der Verbände), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen). Neu eingefügt wurden: §§ 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung) und 36c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton). Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; i) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; j) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; k) der Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen; l) der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien und deren Verwertung; m) Vermittlung von Immobilien; n) Vermietung von Immobilienvermögen. Geändert, nun: Bis 31.12.2021: Nachschusspflicht 320,00 EUR je Geschäftsanteil. Ab 01.01.2022: keine Nachschusspflicht. Geändert, nun: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder, sofern mindestens zwei Vorstandsmitglieder bestellt sind, durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Amtsgericht: Ingolstadt
Rechtsform: eG