GnR 503:Raiffeisenbank Trendelburg eG, Trendelburg (Zur Abgunst 1, 34388 Trendelburg). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.05.2014 und 12.06.2014 mit der Raiffeisenbank eG mit Sitz in Calden (Amtsgericht Kassel, GnR 501) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 503:Raiffeisenbank Trendelburg eG, Trendelburg (Zur Abgunst 1, 34388 Trendelburg). Nicht mehr Vorstandsmitglied: Wernecke, Gerd, Schlossermeister, Trendelburg, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisenbank Trendelburg eG, Trendelburg, (Zur Abgunst 1, 34388 Trendelburg).Bestellt als Vorstand: Terme, Uta, Trendelburg, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorstandsmitglied: Stenda, Wilfried, Geschäftsleiter, Trendelburg, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Vorsitzender: Hesse, Hellmuth, Trendelburg, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Terme, Uta, Trendelburg, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisenbank Trendelburg eG, Trendelburg, (Zur Abgunst 1, 34388 Trendelburg).Nicht mehr Vorstandsmitglied: Hofeditz, Heinrich, Landwirt, Trendelburg.
Raiffeisenbank Trendelburg eG, Trendelburg (Zur Abgunst 1, 34388 Trendelburg). Die Generalversammlung vom 05.07.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 4, 6, 9, 10, 11, 15, 18, 22, 23, 24, 25, 26 d, 26 e, 28, 30, 31, 33, 37, 45 a, 46 und 47 beschlossen. Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Aufnahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung und der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfartikel; k) der gemeinschaftliche Verkauf landwirtschaftlicher Bedarfartikel; l) der Handel mit sonstigen Waren; m) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher Betriebseinrichtungen und Maschinen. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden.
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