Raiffeisenbank Ursensollen- Ammerthal- Hohenburg eG, Ursensollen (Raiffeisenstr. 4, 92289 Ursensollen). Die Verschmelzung wurde am 24.07.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Amberg GnR 5).
Raiffeisenbank Ursensollen- Ammerthal- Hohenburg eG, Ursensollen (Raiffeisenstr. 4, 92289 Ursensollen). Die Genossenschaft ist auf Grund Verschmelzungsvertrags vom 07.07.2006 sowie den Beschlüssen ihrer Generalversammlung vom 02.06.2006 und der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 22.06.2006 mit der Volksbank-Raiffeisenbank Amberg eGmit Sitz in Amberg (Amtsgericht Amberg GnR 5) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.