Raiffeisenbank Weißenburg eG, Weißenburg i. Bay. (Luitpoldstraße 13, 91781 Weißenburg i. Bay.). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2007 sowie des Beschlusses ihrer Vertrteterversammlung vom 21.06.2007 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 25.06.2007 mit der Raiffeisenbank Gunzenhausen eG mit dem Sitz in Gunzenhausen (Amtsgericht Ansbach GnR 87) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Die Verschmelzung wurde am 05.09.2007 in das Register der übernehmenden Genossenschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ansbach GnR 87). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
91781 Weißenburg
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Amtsgericht: Ansbach
Rechtsform: eG