GnR 65 ME: Raiffeisenbank eG, Heide (Markt 75, 25746 Heide). Die Verschmelzung ist mit der am 02.10.2017 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, GnR 2 HU) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
GnR 65 ME: Raiffeisenbank eG, Heide (Markt 75, 25746 Heide). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse der Vertreterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 26.06.2017 sowie der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 27.06.2017 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Husumer Volksbank eG mit Sitz in Husum ( Amtsgericht Flensburg GnR 2 HU) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
GnR 65 ME: Raiffeisenbank eG, Heide (Markt 75, 25746 Heide). Gegenstand der Firma: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Ubernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Baufinanzierungen, Immobilien, Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. j) der Erwerb sowie gegebenenfalls die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Rechtsform: Die Satzung ist am 14.06.2016 geändert in § 2(Zweck und Gegenstand) und § 26c(Wahlturnus und Zahl der Vertreter).
GnR 65 ME: Raiffeisenbank eG, Heide (Markt 75, 25746 Heide). Vorstand: 4. Voß, Andro, * ‒.‒.‒‒, Friedrichskoog; Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Peters, Wolfgang; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 7. Voß, Andro.
GnR 65 ME: Raiffeisenbank eG, Heide (Markt 75, 25746 Heide). Nicht mehr Prokurist: 5. Stuckmann, Uwe.
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