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c)
Gegenstand des Unternehmens ist
die Durchführung von bankübli-
chen und ergänzenden Geschäf-
ten, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens,
vor allem durch Annahme von
Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten
aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaf-
ten, Garantien und sonstigen Ge-
währleistungen sowie die Durch-
führung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des Zah-
lungsverkehrs;
e) die Durchführung des Aus-
landsgeschäftes einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen
und Sorten;
f) die Vermögensberatung, Ver-
mögensvermittlung und Vermö-
gensverwaltung;
g) der Ankauf und Verkauf sowie
die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
fremden Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Ver-
kauf von Bausparverträgen und
Versicherungen;
i) die Vermittlung, Verwaltung so-
wie der An- und Verkauf von Im-
mobilien;
j) der Erwerb und die Erschlie-
ßung, die Bebauung, die Belas-
tung und die Veräußerung von
Grundstücken und grundstücks-
gleichen Rechten;
k) das Halten von Beteiligungen
an Firmen, deren Unternehmens-
ziele der Ergänzung von Zweck
und Gegenstand nach a) bis j) der
Genossenschaft dienen. |
keine Nach-
schusspflicht |
a)
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten. |
|
a)
Die Satzung ist am 30.06.2022
geändert in § 2 (Zweck und Ge-
genstand), § 10 (Auseinanderset-
zung) ,§ 11 (Rechte der Mitglieder),
§ 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben
und Pflichten des Vorstandes), §
19 (Willensbildung), § 22 (Aufga-
ben und Pflichten), § 23 (Gemein-
same Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), § 24 (Zusammenset-
zung und Wahl), § 25 (Beschluss-
fassung), § 26 d (Aktives Wahl-
recht), 26 e (Wahlverfahren), § 27
(Frist und Tagungsort), § 28 (Ein-
berufung und Tagesordnung), § 33
(Abstimmungen und Wahlen), § 35
(Versammlungsniederschrift), § 40
(Nachschusspflicht), § 46 (Gesetz-
licher Prüfungsverband) und § 47
(Bekanntmachungen). Die Satzung
ist um folgelde Paragrafen ergänzt
worden:
§ 36 a (Schriftliche oder elektroni-
sche Durchführung der Vertreter-
versammlung - virtuelle Vertreter-
versammlung -, elektronische Teil-
nahme an einer Präsenzversamm-
lung),
§ 36 b (Schriftliche oder elektroni-
sche Mitwirkung an der Beschluss-
fassung einer nur als Präsenzveran-
staltung durchgeführten Vertreter-
versammlung) und
§ 36 c (Übertragung der Vertreter-
versammlung in Bild und Ton). |
a)
24.10.2022
Wendt |