GnR 203 EC: Raiffeisenbank eG, Owschlag (Bergstraße 4, 24811 Owschlag). Gegenstand der Firma: Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften insbesondere: a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch die Annahme von Einlagen; b) die Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen und Immobilien. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Der Geschäftsbetrieb kann auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden. Vertretungregelung: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Änderung zu Nr. 8: Wohnort geändert; Vorstandsmitglied: Schlüter, Jan-Hendrik, * ‒.‒.‒‒, Münsterdorf; Rechtsform: Die Satzung ist am 02.10.2020 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 27 (Frist und Tagungsort), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 38 (Gesetzliche Rücklage), § 39 (Andere Ergebnisrücklage), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46 (Bekanntmachungen). Neu eingefügt wurden § 36 a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzveranstaltung durchgeführten Generalversammlung) und § 36 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton).
24811 Owschlag
Keine frühere Adresse vorhanden
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E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.rbowschlag.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 11 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: eG