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a)
Firma geändert, nun:
Raiffeisenbank eG
c)
Gegenstand geändert, nun:
Die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Einlagen; b)
die Gewährung von Krediten aller Art; c)
die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung
des Auslandsgeschäfts einschließlich
des An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten; f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung; g) der Erwerb
und die Veräußerung sowie die
Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten; h) die Vermittlung
oder der Verkauf von Bausparverträgen
und Versicherungen. |
Keine Nachschusspflicht. |
a)
Geändert, nun:
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 28.06.2023
hat die Änderung der Satzung beschlossen.
Geändert wurden: §§ 1 (Firma und Sitz), 2
(Zweck und Gegenstand), 4 (Beendigung der
Mitgliedschaft), 10 (Auseinandersetzung), 11(
Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16
(Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 19
(Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten),
23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und
Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), 26b (Wählbarkeit), 26e
(Wahlverfahren), 26f (Amtsdauer, Beginn und
Ende des Vertreteramtes), 27 (Frist und
Tagungsort), 28 (Einberufung und
Tagesordnung), 31 (Mehrheitserfordernis), 33
(Abstimmungen und Wahlen), 35
(Versammlungsniederschrift), 36 (Teilnahme
der Verbände), 37 (Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben), 40 (Nachschusspflicht),
42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 46
(Bekanntmachungen), sowie §§ 36a (Virtuelle
Versammlungen, hybride Versammlungen und
Versammlung im gestreckten Verfahren), 36b
(Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an
der Beschlussfassung einer nur als
Präsenzveranstaltung durchgeführten
Vertreterversammlung), 36c (Teilnahme von
Aufsichtsratsmitgliedern an einer
Präsenzversammlung in Bild und Ton und
Übertragung der Vertreterversammlung in Bild
und Ton) eingefügt. |
a)
05.10.2023
Nossek |