Raiffeisenbank im Isarwinkel eG, Lenggries, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Marktstr. 12, 83661 Lenggries). Die Verschmelzung wurde am 18.07.2008 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München GnR 2008).
Raiffeisenbank im Isarwinkel eG, Lenggries, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Marktstr. 12, 83661 Lenggries). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2008 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 27.05.2008 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 02.06.2008 mit der Raiffeisenbank Tölzer LandeG mit dem Sitz in Bad Tölz (Amtsgericht München GnR 2008) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisenbank im Isarwinkel eG, Lenggries, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Marktstr. 12, 83661 Lenggries). Die Generalversammlung vom 26.06.2007 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 18 ( Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten), 23 ( Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 ( Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 Ausübung der Mitgliedsrechte), 28 Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenständeder Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 33 (Abstimmungen und Wahlen), 35 ( Versammlungsniederschrift), 39 Andere Ergebnisrücklagen), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 ( Verwendung des Jahresabschlusses), 46 (Bekanntmachungen) . Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; Annahme von sonstigen Einlagen; Gewährung von Krediten aller Art; Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; Durchführung des Zahlungsverkehrs; Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und Veräußerung sowie Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; Vermittlung oder Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.