Raiffeisenbank im Kreis Plön eG, Lütjenburg (Markt 8-9, 24321 Lütjenburg). Die Verschmelzung ist mit der am 21.08.2009 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Lübeck, GnR 115 OL) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..
Raiffeisenbank im Kreis Plön eG, Lütjenburg(Markt 8-9, 24321 Lütjenburg). Rechtsverhaeltnis: Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.06.2009 und 30.06.2009 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Volksbank Ostholstein Nord eG mit Sitz in Neustadt in Holstein (Amtsgericht Lübeck, GnR 115 OL) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 22 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
Raiffeisenbank im Kreis Plön eG, Lütjenburg(Markt 8-9, 24321 Lütjenburg). Gegenstand der Firma: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; j) der Erwerb sowie gegebenenfalls die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Nachschusspflicht: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 50,00 EUR. Höchstzahl der Geschäftsanteile: 400 Rechtsform: Die Satzung ist am 11.07.2007 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 40(Beschränkte Nachschusspflicht) und neu gefasst..