GnR 80: Raiffeisenbank im Nürnberger Land eG, Feucht (Raiffeisen-Platz 1, 90537 Feucht). Ausgeschieden: Vorsitzender: Göhring, Manfred, Postbauer-Heng, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Sprecher des Vorstandes: Heckel, Swen, Vorra, * ‒.‒.‒‒.
GnR 80: Raiffeisenbank im Nürnberger Land eG, Feucht (Raiffeisen-Platz 1, 90537 Feucht). Bestellt: Vorstand: Heckel, Swen, Vorra, * ‒.‒.‒‒; Strauß, Bernd, Lauf a.d.Pegnitz, * ‒.‒.‒‒.
GnR 80: Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG, Feucht (Raiffeisen-Platz 1, 90537 Feucht). Die Vertreterversammlung vom 29.07.2021 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) und 40 (Nachschusspflicht). Firma geändert, nun: Neue Firma: Raiffeisenbank im Nürnberger Land eG. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere: - die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; - die Annahme von sonstigen Einlagen; - die Gewährung von Krediten aller Art; - die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; - die Durchführung des Zahlungsverkehrs; - die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; - die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; - der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten sowie die Vermietung, Verpachtung und die Verwaltung von Immobilien; - die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen, Reisen und Immobilien. - die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der regenerativen Energie, z.B. Photovoltaikanlagen. Keine Nachschusspflicht. Die Raiffeisenbank Hersbruck eG mit dem Sitz in Hersbruck (Amtsgericht Nürnberg GnR 107) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2021 sowie des Beschlusses der Vertreterversammmlung vom 29.07.2021 und des Beschlusses der Vertreterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 26.07.2021 mit der Genossenschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 80: Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG, Feucht (Raiffeisen-Platz 1, 90537 Feucht). Ausgeschieden: stv. Vorsitzender: Engelhardt, Walter, Altdorf b. Nbg., * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Matschke, Volker, Burgthann, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Matschke, Volker, Burgthann, * ‒.‒.‒‒.
GnR 80: Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG, Feucht (Raiffeisen-Platz 1, 90537 Feucht). Die Vertreterversammlung vom 15.10.2020 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 15 (Vertretung),16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 19 (Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 b (Wählbarkeit), 26 c (Wahlturnus und Zahl der Vertreter), 26 d (Aktives Wahlrecht), 26 f (Amtsdauer, Beginn und Ende des Vertreteramtes), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 35 (Versammlungsniederschrift) und 46 (Bekanntmachungen). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere: die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; die Annahme von sonstigen Einlagen; die Gewährung von Krediten aller Art; die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; die Durchführung des Zahlungsverkehrs; die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten sowie die Vermietung, Verpachtung und die Verwaltung von Immobilien; die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen; die Errichtung und der Betrieb von Anlagen der regenerativen Energie, z.B. Photovoltaikanlagen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Genossenschaft; der Jahresabschluss, der gesetzliche Lagebericht und die in § 352 HGB genannten Unterlagen werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei der Bekanntmachung sind die Namen der Personen anzugeben, von denen sie ausgeht.
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