GnR 437:Raiffeisenbank südöstl. Starnberger See eG, Seeshaupt, Landkreis Weilheim-Schongau (Hauptstr. 12, 82402 Seeshaupt). Die Verschmelzung wurde am 07.07.2015 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München GnR 1013).
GnR 437:Raiffeisenbank südöstl. Starnberger See eG, Seeshaupt, Landkreis Weilheim-Schongau (Hauptstr. 12, 82402 Seeshaupt). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2015 sowie Beschluss ihrer Vertreterlversammlung vom 07.05.2015 und Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 12.05.2015 mit der Volksbank Raiffeisenbank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG mit dem Sitz in Starnberg (Amtsgericht München GnR 1013) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisenbank südöstl. Starnberger See eG, Seeshaupt, Landkreis Weilheim-Schongau (Hauptstr. 12, 82402 Seeshaupt). Die Raiffeisenversicherungsdienst südöstl. Starnberger See GmbH mit dem Sitz in Seeshaupt (Amtsgericht München, HRB 59302) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2013, Nachtrag 29.07.2013 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der Genossenschaft vom 03.06.2013 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom 29.05.2013 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Raiffeisenbank südöstl. Starnberger See eG, Seeshaupt, Landkreis Weilheim-Schongau (Hauptstr. 12, 82402 Seeshaupt). Ausgeschieden: Vorstand: Brennauer, Gebhard, Penzberg, * ‒.‒.‒‒.
Raiffeisenbank südöstl. Starnberger See eG, Seeshaupt, Landkreis Weilheim-Schongau (Hauptstr. 12, 82402 Seeshaupt). Die Generalversammlung vom 09.05.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Der Gegenstand der Genossenschaft ist geändert. Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; Annahme von sonstigen Einlagen; Gewährung von Krediten aller Art; Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie Durchführung von Treuhandgeschäften; Durchführung des Zahlungsverkehrs; Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; Erwerb und Veräußerung sowie Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; Vermittlung oder Verkauf von Bausparverträgen; Versicherungen und Reisen; gemeinschaftlicher Einkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel; gemeinschaftlicher Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Handel mit sonstigen Waren und Erbringung sonstiger Dienstleistungen; Errichtung von Zweigniederlassungen und Beteiligung an Unternehmen. Die Ausdehnung desGeschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Personendaten von Amts wegen berichtigt und Vertretung angeglichen, nun: Vorstand: Brennauer, Gebhard, Penzberg, * ‒.‒.‒‒; Pölt, Josef, Benediktbeuern, * ‒.‒.‒‒.