Raiffeisenbank von 1895 e.G., Frechen (Hauptstraße 171, 50169 Kerpen). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 28.06.2011 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.06.2011 mit der Volksbank Erft eG mit Sitz in Elsdorf ( Amtsgericht Köln GnR 760) verschmolzen. Die Genossenschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50169 Kerpen
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Amtsgericht: Köln
Rechtsform: eG