HRA 92520: Railpool 7 GmbH & Co. KG, Gräfelfing, Landkreis München, Aubinger Straße 4, 82166 Gräfelfing. Die Locoelettriche S.r.l. mit dem Sitz in Mailand/ Italien (eingetragen im Handelsregister von Mailand, Monza und Brianza mit der Registernummer 11160470966) ist auf Grund des gemeinsamen Verschmelzungsplans vom 29.09.2020 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 92520: Railpool 7 GmbH & Co. KG, Gräfelfing, Landkreis München, Aubinger Straße 4, 82166 Gräfelfing. Die Gesellschaft hat am 13.07.2020 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Locoelettriche S.r.l., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, errichtet und bestehend nach dem Recht Italiens, mit dem Sitz in Piazzale Luigi Cadorna Nr. 14, Mailand / Italien (Handelsregister von Mailand, Monza und Brianza / Italien, Nr. 11160470966) eingereicht.Bei der Railpool 7 GmbH & Co. KG und bei der Locoelettriche S.r.l. sind keine Minderheitsgesellschafter vorhanden. Die Locoelettriche S.r.l. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Railpool 7 GmbH & Co. KG. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Railpool 7 GmbH & Co. KG ergeben sich aus §§ 122a Abs. 2, 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Railpool 7 GmbH & Co. KG Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Railpool 7 GmbH & Co. KG nach §§ 122a Abs. 2, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Railpool 7 GmbH & Co. KG gemäß § 122a Abs. 2, 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Railpool 7 GmbH & Co. KG unter deren Geschäftsanschrift Aubinger Straße 4, Deutschland geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Railpool 7 GmbH & Co. KG gefordert werden muss. Die Rechte der Gläubiger der Locoelettriche S.r.l. ergeben sich aus Artikel 7, Absatz 1, lit. (c) des Gesetzes Nr. 108/2008 und den Artikeln 2503 und 2505-quarter des italienischen Zivilgesetzbuches. Insbesondere Artikel 7, Abs. 1, lit (c) des Gesetzes Nr. 108/2008 sieht ausdrücklich vor, dass "mindestens 30 Tage vor der Gesellschafterversammlung, die zur Zustimmung des Verschmelzungsplans einberufen wird, [...] die Informationen über (i) die Modalitäten, nach denen die Gläubiger ihre Rechte ausüben können und (ii) die Modalitäten, nach denen die Gläubiger alle Informationen über die Verschmelzung erhalten können, im italienischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden" müssen. In diesem Zusammenhang - und in Anbetracht der Tatsache, dass diese Erfordernis am 4. Juni 2020 von Locoelettriche S.r.l. erfüllt wurde - können deren Gläubiger (als übertragender Rechtsträger) kostenlos Informationen über ihre Rechte erhalten, indem sie sich an Locoelettriche S.r.l. unter der folgenden Adresse wenden: Piazzale Luigi Cadorna Nr. 14, 20123, Mailand, Italien, Tel. + 39-02 851 11. Ferner können nach italienischem Gesellschaftsrecht die Gläubiger, deren Forderungen vor der Eintragung des Verschmelzungsplans in das Handelsregister entstanden ist, nach der Eintragung des den Verschmelzungsplan genehmigenden Gesellschafterbeschlusses in das Handelsregister innerhalb von 60 Tagen (oder spätestens innerhalb von 30 Tagen - je nach den Umständen) Einspruch gegen die Verschmelzung erheben. Dieses Recht steht den Gläubigern nur dann zu, wenn sie nachweisen können, dass ihre Ansprüche infolge der Verschmelzung gefährdet sein könnten. Der Einspruch des Gläubigers muss deutlich aufzeigen, unter welchen angeblichen Nachteilen der Gläubiger gellitten hat und inwiefern die Verschmelzung in der Lage ist, die Rechte des Gläubigers zu gefährden. Gemäß Artikel 2503 kann die Verschmelzungsurkunde vor dem Notar erst 60 Tage nach der Eintragung des Beschlusses der Gesellschafter über die Genehmigung des Verschmelzungsplans im zuständigen Handelsregister vollzogen werden. Da das Gesellschaftskapital der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger nicht durch Aktien repräsentiert wird, verkürzt sich diese Frist von 60 Tagen auf 30 Tage (zulässig nach Artikel 2505-quater des italienischen Zivilgesetzbuches). Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos schriftlich unter den vorgenannten Anschriften der Railpool 7 GmbH & Co. KG bzw. der Locoelettriche S.r.l. eingeholt werden.
HRA 92520: Railpool 7 GmbH & Co. KG, Gräfelfing, Landkreis München, Aubinger Straße 4, 82166 Gräfelfing. Prokura erloschen: Lehnert, Torsten, München, * ‒.‒.‒‒; Priebe, Thorsten, Eschweiler, * ‒.‒.‒‒.
HRA 92520:Railpool 7 GmbH & Co. KG, Gräfelfing, Landkreis München, Aubinger Straße 4, 82166 Gräfelfing.Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgleiderungsvertrag vom 07.08.2015 sowie der Beschluss der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (gesamte Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 10.000 an der Railpool 8 GmbH & Co. KG mit Sitz in Gräfelfing (Amtsgericht München HRA 92521) ) von der Railpool Holding GmbH & Co. KG mit dem Sitz Gräfelfing (Amtsgericht München HRA 92454) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.