Rainer Kruip Fahrdienst für medizinisches Probengut GmbH, Bochum (Auf dem Dahlacker 76, 44809 Bochum). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MEDLOG24 GmbH Systemlogistik für medizinisches Probengut am 12.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Rainer Kruip Fahrdienst für medizinisches Probengut GmbH, Bochum (Auf dem Dahlacker 76, 44809 Bochum). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2006 mit der MEDLOG24 GmbH Systemlogistik für medizinisches Probengut mit Sitz in Bochum (HRB 7895) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.