HRA 91514: Rainer Röll Inh. Markus Röll e.K., Bad Soden-Salmünster, Berliner Str. 5, 63628 Bad Soden-Salmünster. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Der Einzelkaufmann hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Unternehmensteile aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Röll Bedachungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Soden - Salmünster (Amtsgericht Hanau HRA 93818) übertragen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 91514: Rainer Röll Inh. Markus Röll e.K., Bad Soden-Salmünster, Berliner Str. 5, 63628 Bad Soden-Salmünster. Der Einzelkaufmann hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Unternehmensteile aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Röll Bedachungen Verwaltungs - GmbH mit Sitz in Bad Soden - Salmünster (Amtsgericht Hanau HRA 93818) übertragen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.