HRA 931: Ralf Gumbrecht Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Köthen, Lindenstraße 10 A, 06366 Köthen.
HRA 931: Ralf Gumbrecht Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Köthen, Lindenstraße 10 A, 06366 Köthen. Die Verschmelzung wurde am 31.01.2020 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42656).
HRA 931: Ralf Gumbrecht Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Köthen, Lindenstraße 10 A, 06366 Köthen. Die Verschmelzung wurde am 31.01.2020 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Offenbach am Main HRA 42656).Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 931: Ralf Gumbrecht Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Köthen, Lindenstraße 10 A, 06366 Köthen. Die Gesellschaft hat im Wege desSpaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom selben Tag, Teile des Vermögens als Gesamtheit, nämlich den Betriebsteil Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern, auf die RGG Vermietung und Verpachtung GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Münster (Amtsgericht Darmstadt HRA 86360) übertragen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 931: Ralf Gumbrecht Vermietungsgesellschaft mbH & Co. KG, Köthen, Lindenstraße 10 A, 06366 Köthen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 23.08.2019 mit der IL Gumbrecht UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit dem Sitz in Rödermark (Amtsgericht Offenbach HRA 42656) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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