HRA 729701:Ralf Herrigel CNC-Frästechnik e.K., Neckarsulm, Fuchshalde 5, 74172 Neckarsulm.Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2014 und der Versammlungsbeschlüsse vom selben Tag aus seinem Vermögen das von ihm betriebene Unternehmen auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Herrigel GmbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 748528) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 155 Satz 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
74172 Neckarsulm
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Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: eK