Ralf Markus GmbH & Co. KG, Köln, Cleverstraße 32 a, 50668 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.10.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.10.2011 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 04.10.2011 das einzelkaufmännische Unternehmen Ralf Markus e.K. mit Sitz in Köln (AG Köln, HRA 27224) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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