Ralf Riethdorf Beteiligungsgesellschaft mbH, Torgau (Bäckerstr. 12, 04860 Torgau). Die Verschmelzung wurde am 18.01.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers (Amtsgericht Leipzig HRA 14845) eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Ralf Riethdorf Beteiligungsgesellschaft mbH, Torgau (Bäckerstr. 12, 04860 Torgau). Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 30.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Ralf Riethdorf verschmolzen (nunmehr Malermeister Ralf Riethdorf e.K. mit Sitz in Torgau) . Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister des einzelkaufmännischen Unternehmens.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.