HRB 2810: Ralinger Salzhandels-GmbH, Föhren, Europa-Allee 8, 54343 Föhren. Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Ralinger Salz Handels-GmbH.
Ralinger Salzhandels-GmbH, Föhren, Europa-Allee 8, 54343 Föhren. Nicht mehr Geschäftsführer: Schu, Ottmar, Kaufmann, Föhren.
Ralinger Salzhandels-GmbH, Föhren, Europa-Allee 8, 54343 Föhren. Mit der Ralinger Salz Holding GmbH, Föhren (Amtsgericht Wittlich, HRB 42557) als herrschendem Unternehmen ist am 01.11.2013 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2013 zugestimmt.
Ralinger Salzhandels-GmbH, Föhren, Europa-Allee 8, 54343 Föhren. Die Gesellschafterversammlung vom 01.11.2013 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Insbesondere wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehms) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel mit Sortensalzen aller Art, Futtermittel sowie biologisch chemischen Produkten, die keiner anderen Genehmigung als der für Tierfuttermittel beürfen sowie alle damit verbundenen Nebengeschäfte. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lamp, Christian, Bad Soden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Porta GmbH, Föhren (Europa-Allee 8, 54343 Föhren). Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Ralinger Salzhandels-GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 30.11.2006 mit der Ralinger Salzhandels-GmbH mit Sitz in Föhren (HRB 2781) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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