Ralph Jungkamp e.K., Ahaus (Ridderstraße 46, 48683 Ahaus). Der Inhaber hat das Vermögen der Jungkamp Transport GmbH mit Sitz in Ahaus (Amtsgericht Coesfeld HRB 3636) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.12.2007 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
48683 Ahaus
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Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: eK