Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Stein, Helmut, Hameln, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Prokura erloschen:
Stein, Helmut, Hameln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
13.12.2022
Degner |
HRB 220981: Ramsauers Mühle GmbH, Hessisch Oldendorf, Zum Pollhof 9, 31840 Hessisch Oldendorf. Einzelprokura: Stein, Helmut, Hameln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 220981: Ramsauers Mühle GmbH, Hessisch Oldendorf, Zum Pollhof 9, 31840 Hessisch Oldendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 mit Ergänzung vom 22.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 mit Ergänzung vom 22.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.12.2020 mit Ergänzung vom 22.12.2020 mit der Ramsauer Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hessisch Oldendorf (Amtsgericht Hannover HRB 206705) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 100883: Ramsauers Mühle GmbH & Co.KG, Hessisch Oldendorf, Zum Pollhof 9, 31840 Hessisch Oldendorf. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 im Wege des Formwechsels in die Ramsauers Mühle GmbH (Amtsgericht Hannover HRB 220981) umgewandelt. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 220981: Ramsauers Mühle GmbH, Hessisch Oldendorf, Zum Pollhof 9, 31840 Hessisch Oldendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2020. Geschäftsanschrift: Zum Pollhof 9, 31840 Hessisch Oldendorf. Gegenstand: Der gemeinsame Betrieb des stationären Alten- und Pflegeheims Ramsauers Mühle sowie des angegliederten ambulanten Pflegedienstes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ramsauer, Karin, Hessisch Oldendorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ramsauers Mühle GmbH & Co. KG, Hessisch Oldendorf (Amtsgericht Hannover HRA 100883) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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