Rank GmbH & Co. Hoch- und Tiefbau, Zwickau (Schubertstr. 37, 08058 Zwickau). Die Verschmelzung wurde am 17.10.2011 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rank GmbH & Co. Hoch- und Tiefbau, Zwickau (Schubertstr. 37, 08058 Zwickau). Die Gesellschaft ist aufgrund Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Baugesellschaft Gebr. Rank GmbH & Co. mit Sitz in München (Amtsgericht München HRA 48452) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.