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a)
Rapid Relief Team gGmbH
b)
Nümbrecht
Geschäftsanschrift:
Malzhagener Straße 13, 51588 Nümbrecht
c)
(1) Ziel der Gesellschaft ist es, Betroffenen
schnelle Unterstützung im Fall von Armut,
Krankheit, Leid, Notlagen, Unglücken,
Behinderungen und Hilflosigkeit zu
gewähren.
(2) Zweck der Gesellschaft ist:
a) die Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO;
b) die Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 12
AO, insbesondere im Fall von bereits
eingetretenenen oder drohenden
Ereignissen und Unfällen durch
Naturkatastrophen, insbesondere
Überschwemmungen, Dürre, Feuer und
Erdbeben sowie Auswirkungen des
Klimawandels;
c) die Förderung der Rettung aus
Lebensgefahr i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO
aufgrund der unter a) und b) beschriebenen
Ereignisse;
d) die selbstlose Unterstützung von
aufgrund von Armut, Krankheit,
Behinderung und Hilfslosigkeit
hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 Nr. 1
und 2 AO.
(3) Darüber hinaus verwirklicht die
Gesellschaft die unter § 2 (2) genannten
Zwecke i.S.v. § 58 Nr. 1 AO durch
Beschaffung von tatsächlichen und
finanziellen Mitteln und durch Weiterleitung
dieser Mittel an steuerbegünstigte
Körperschaften. Insoweit fungiert die
Gesellschaft als Förder-gGmbH im Sinne
einer Mittelbeschaffungskörperschaft. Die
Beschaffung von Mitteln für eine
unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft
des privaten Rechts setzt voraus, dass
diese selbst steuerbegünstigt ist.
(4) Die Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch
- die Beschaffung von Mitteln durch
Beiträge und Spenden und die Weitergabe
der so beschafften Mittel an andere
steuerbegünstigte Körperschaften, die
diese für die Verwirklichung der o.g.
steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen
haben;
- die Durchführung von Sammlungen von
Sachspenden (beispielsweise
Nahrungsmittel, Kleidung) und die
Weitergabe der so beschafften Mittel an
andere steuerbegünstigte Körperschaften,
die diese für die Verwirklichung der o.g.
steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen
haben;
- die Organisation von Helfern für die aktive
Hilfe im Rahmen der in § 2 (2) aufgeführten
Zwecke;
- die Organisationen von Ausbildungs- und
Fortbildungsmaßnahmen für Helfer zur
professionellen und gesetzeskonformen
Abwicklung aller Hilfestellungen;
- die Unterstützung von lokalen und
überregionalen Hilfsorganisationen bei der
Planung und Ausführung von Aktivitäten im
Rahmen der in § 2 (2) aufgeführten
Zwecke;
- die Förderung des sozialen Bewusstseins
in der Gesellschaft und den Zusammenhalt
durch Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit, u.a. durch
Informationsstände;
- die Förderung des Zusammenwirkens auf
europäischer und internationaler Ebene mit
RRT (International) sowie weiteren sozialen
und caritativen Organisationen;
sowie - die Unterstützung anderer
Wohltätigkeitsorganisationen.
(5) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben
nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im
Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. |
25.000,00
EUR |
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Menn, Christoph, Wiehl, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Pfeiffer, Jonas, Bad Endbach, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Burk, Tony, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Otto, Angus, Brachbach, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.09.2016
Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz)
und mit ihr die Sitzverlegung von Gummersbach (bisher
Amtsgericht Köln HRB 90111) nach Nümbrecht beschlossen. |
a)
15.08.2024
Wilhelm |