HRB 33300: Rapid Trans GmbH, Nürnberg, Marie-Beeg-Straße 26, 90439 Nürnberg. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 33300: Rapid Trans GmbH, Nürnberg, Marie-Beeg-Straße 26, 90439 Nürnberg. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 05.12.2017 (Az. IN 959/17, IN 1243/17, IN 1053/17) ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
HRB 33300: Rapid Trans GmbH, Nürnberg, Marie-Beeg-Straße 26, 90439 Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Apkhazava, Zwiad, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Arachemia, Leila, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 33300: Rapid Trans GmbH, Nürnberg, Marie-Beeg-Straße 26, 90439 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2016. Geschäftsanschrift: Marie-Beeg-Straße 26, 90439 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Transport und Logistikleistungen mit Kraftfahrzeugen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Apkhazava, Zwiad, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Apkhazava, George, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Geotrans Apkhazava e.K. mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 17470) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.