HRB 207496: Rappold Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), München, Jahnstr. 22, 80469 München. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRA 101254: Rappold Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, München, Jahnstr. 22, 80469 München. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 101254: Rappold Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, München, Jahnstr. 22, 80469 München. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Rappold Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), München (Amtsgericht München HRB 207496). Bestellt: Liquidator: Rappold Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), München (Amtsgericht München HRB 207496), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 207496: Rappold Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), München, Jahnstr. 22, 80469 München. Allgemeine Vertretungsregelung geändert: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Rappold-Frommel, Julia, München, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 207496:Rappold Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), München, Jahnstr. 22, 80469 München.Die Egon Rappold Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Kissing (Amtsgericht Augsburg HRB 6294) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.8.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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