VR 50605: Rasensportverein Mülheim an der Ruhr e.V., Mülheim an der Ruhr (Otto-Hahn-Str. 75, 45473 Mülheim an der Ruhr). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Sportverein Heißen Mülheim an der Ruhr e.V., VR 5432 am 20.07.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
VR 50605: Rasensportverein Mülheim an der Ruhr e.V., Mülheim an der Ruhr (Otto-Hahn-Str. 75, 45473 Mülheim an der Ruhr). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.05.2015 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.05.2015 mit dem Sportverein Heißen Mülheim an der Ruhr e.V. mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, VR 5432) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.