Ratdrink GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 27-31, 60329 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Ratdrink GmbH, Ratingen, Mainzer Landstr. 27-31, 60329 Frankfurt.Neuer Sitz (jetzt AG Frankfurt am Main, HRB 84887): Frankfurt. Geschäftsanschrift: Mainzer Landstr. 27-31, 60329 Frankfurt.
Ratdrink GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstr. 27-31, 60329 Frankfurt am Main.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2008 Die Gesellschafterversammlung vom 10.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Ratingen (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 58343) nach Frankfurt am Main beschlossen. Geschäftsanschrift: Mainzer Landstr. 27-31, 60329 Frankfurt am Main. Gegenstand: Im- und Export, Groß- und Einzelhandel im Bereich der Telekommunikation, Elektronik, Textilien, Tabakwaren, Verpackungsmaterialien, Unterhaltungsgeräte, Getränke und Lebensmittel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Kaygalak, Engin, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ratdrink GmbH, Ratingen (Christinenstraße 5, 40880 Ratingen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2008. Gegenstand: Der Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel im Bereich der Telekommunikation, Elektronik, Textilien, Tabakwaren, Verpackungsmaterialien, Unterhaltungsgeräte, Getränke und Lebensmittel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kaygalak, Engin, Duisburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.