HRB 4285: Ratio-Mobil Autohandel und Service GmbH, Gornau, Am Einkaufszentrum 2, 09405 Gornau. Bestellt: Geschäftsführer: Cziborra, Patrick Sven, Herford, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 4285: Ratio-Mobil Autohandel und Service GmbH, Gornau, Am Einkaufszentrum 2, 09405 Gornau. Bestellt: Geschäftsführer: Treinen, Jörg, Gornau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
Ratio-Mobil Autohandel und Service GmbH, Gornau, Am Einkaufszentrum 2, 09405 Gornau.Geschäftsanschrift: Am Einkaufszentrum 2, 09405 Gornau. Die Autohaus Südstraße GmbH mit dem Sitz in Altmittweida (Amtsgericht Chemnitz, HRB 14385) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Ratio-Mobil Autohandel und Service GmbH, Gornau (Am Einkaufszentrum 2, 09405 Gornau). Die ACS-Automobile GmbH mit dem Sitz in Wildenfels (Amtsgericht Chemnitz, HRB 9327) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2004 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaftim Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.