Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Mordhorst, Sven, Dülmen, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
12.04.2023
Schumacher |
HRB 29421: Rattay Group GmbH, Hünxe, In der Beckuhl 20, 46569 Hünxe. Nicht mehr Geschäftsführer: Rattay, Udo, Hamminkeln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 29421: Rattay Group GmbH, Hünxe, In der Beckuhl 20, 46569 Hünxe. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Rattay, Udo, Hamminkeln, * ‒.‒.‒‒; Tennagels, Frank, Bottrop, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 29421: Hadrian Beteiligungsgesellschaft mbH, Hünxe, In der Beckuhl 20, 46569 Hünxe. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Rattay Group GmbH.
HRB 29421: Hadrian Beteiligungsgesellschaft mbH, Hünxe, In der Beckuhl 20, 46569 Hünxe. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2017 mit der Rattay Holding GmbH mit Sitz in Hünxe (Amtsgericht Duisburg, HRB 25925) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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