HRB 100462: Rattenfänger Reisen Bus und Touristik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hameln, Bahnhofsplatz 19, 31785 Hameln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH (RHP) am 21.06.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRB 100462: Rattenfänger Reisen Bus und Touristik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hameln, Bahnhofsplatz 19, 31785 Hameln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.05.2017 mit der Regionalverkehr Hameln-Pyrmont GmbH (RHP) mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 100711) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 6.b) von Amts wegen ergänzt neu vorgetragen, nun: Zwischen der Gesellschaft (beherrschtes Unternehmen) und der Kraftverkehrsgesellschaft Hameln mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 100009 -vormals Amtsgericht Hameln HRB 32-) als herrschendem Unternehmen ist am 16. Dezember 1992 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, dem die Gesellschafterversammlungen beider Gesellschaften am 16. Dezember 1992 zugestimmt haben.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 100462: Rattenfänger Reisen Bus und Touristik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hameln, Bahnhofsplatz 19, 31785 Hameln. Die Gesellschafterversammlung vom 16.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Stammkapital), 6 (Gesellschafterversammlung), 7 (Einberufung der Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung), 9 (Aufsichtsrat), 10 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) und 13 (Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Rechnungsprüfung) beschlossen.
HRB 100462: Rattenfänger Reisen Bus und Touristik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hameln, Bahnhofsplatz 19, 31785 Hameln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Glinschert, Stefan, Gifhorn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100462: Rattenfänger Reisen Bus und Touristik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hameln, Bahnhofsplatz 19, 31785 Hameln. Nicht mehr Geschäftsführer: Rühle, Thorsten, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Behrens, Arne, Elmshorn, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Aust, Heinz-Jürgen, Hamm, * ‒.‒.‒‒.
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