Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Nach Wohnortänderung weiterhin
Geschäftsführer:
Stock, Markus, Hilgert, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Seuser, Ulrich, Neuwied, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Kann, Julia Sophie Waltraud Lieselotte, Mendig,
* ‒.‒.‒‒ |
|
a)
20.03.2023
Schwan
b)
Fall 6 |
Rau GmbH, Bendorf, wohin der Sitz von Neuwied-Engers verlegt wurde (Bendorfer Straße 0, 56170 Bendorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BUS Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bendorf am 21.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BUS Verwaltungs-GmbH, Bendorf (Werftstraße 50, 56170 Bendorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.01.2008 mit der Rau GmbH mit Sitz in Bendorf (AG Koblenz; HRB 20358) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rau GmbH, Bendorf, wohin der Sitz von Neuwied-Engers verlegt wurde (Bendorfer Straße 0, 56170 Bendorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.01.2008 mit der BUS Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bendorf (Ag Koblenz HRB 6421) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BUS Verwaltungs-GmbH, Bendorf (Werftstraße 50, 56170 Bendorf). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Seuser, Ulrich, Neuwied, * ‒.‒.‒‒.
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