HRA 5632:RAUMAUSSTATTUNG LUMMA KG, Krefeld, Buschstraße 361, 47800 Krefeld.Einzelkaufmann. Nach Fortführung unter Anpassung des Rechtsformzusatzes Firma nunmehr: Raumausstattung Lumma e.K. Geändert, nunmehr Inhaber: Lumma, Thomas, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet.
RAUMAUSSTATTUNG LUMMA KG, Krefeld (Buschstraße 361, 47800 Krefeld, Gegenstand des Unternehmens ist die Raumausstattung mit Heimtextilien und textilem Wohnbedarf, der Handel mit Heimtextilien und textilem Wohnbedarf sowie die Aufarbeitung von Polstermöbeln und der Handel mit Polstermöbeln.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.Jeder persönlich haftende Gesellschafter kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und damit berechtigt werden, die Gesellschaft zu vertreten bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten. Persönlich haftender Gesellschafter: Lumma, Thomas, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der RAUMAUSSTATTUNG LUMMA GMBH, Krefeld (AG Krefeld, HRB 4783) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.07.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.