Raumgestaltung Koch GmbH, Leverkusen (Mülheimer Str. 34, 51373 Leverkusen). Die Eintragung der Verschmelzung bei der übernehmenden Gesellschaft ist am 09.05.2005 erfolgt.
Raumgestaltung Koch GmbH, Leverkusen (Mülheimer Str. 34, 51373 Leverkusen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.03.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Raumgestaltung Koch e.K. auftretenden Kaufmann Dirk Koch übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.