HRA 53161 B: Rausch Holding Berlin GmbH & Co. KG, Berlin, Wolframstraße 95, 12105 Berlin. Firma: Geändert, nun: Rausch Holding Berlin GmbH & Co. KG; Änderung zu Nr. 1: aufgrund Sitzverlegung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Rausch Management GmbH, Peine (Amtsgericht Hildesheim, HRB 206366)
HRA 53161 B: Rausch Holding GmbH & Co. KG, Berlin, Wolframstraße 95, 12105 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 13.11.2018 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRA 53161 B: Rausch Holding GmbH & Co. KG, Berlin, Wolframstraße 95, 12105 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.10.2018 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.10.2018 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 09.10.2018 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Berlin) im Wege der Abspaltung von der JRBG GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Peine (Amtsgericht Hildesheim HRA 201867) übernommen. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.