Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
a)
Firma geändert, nun:
Rausch Schokoladen Holding GmbH & Co.
KG |
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b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2023 sowie
der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen
der beteiligten Rechtsträger vom 04.12.2023 mit der Rausch
Holding Berlin GmbH & Co. KG, Berlin (Amtsgericht
Charlottenburg, HRA 53161 B) verschmolzen.
c)
Geändert, nun:
Nach Erhöhung der Einlage um 51.000,00 EUR Kommanditist:
Rausch, Jürgen, Berlin, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 3.111.000,00
EUR.
Geändert, nun:
Nach Erhöhung der Einlage um 49.000,00 EUR Kommanditist:
Rausch, Robert, Berlin, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 2.989.000,00
EUR. |
a)
28.12.2023
Heine
b)
Fall 12 |
11 |
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c)
Geändert, nun:
Nach Herabsetzung der Einlage um 2.940.000,00 EUR
Kommanditist:
Rausch, Jürgen, Berlin, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 3.060.000,00
EUR.
Eingetreten als Kommanditist im Wege der
Sonderrechtsnachfolge
Kommanditist:
Rausch, Robert, Berlin, * ‒.‒.‒‒, Einlage: 2.940.000,00
EUR. |
a)
10.07.2023
Heine
b)
Fall 11 |
HRA 201867: Rausch Holding Peine GmbH & Co. KG, Peine, Wilhelm-Rausch-Str. 4, 31228 Peine. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.01.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.01.2021 mit der SchokoLand GmbH mit Sitz in Peine (HRB 204501) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201867: Rausch Holding Peine GmbH & Co. KG, Peine, Wilhelm-Rausch-Str. 4, 31228 Peine. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der JRBG Management GmbH mit Sitz in Peine (Amtsgericht Hildesheim HRB 205089) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 201867: Rausch Holding Peine GmbH & Co. KG, Peine, Wilhelm-Rausch-Str. 4, 31228 Peine. Prokura erloschen: Rühmer, Rico, Sülzetal, * ‒.‒.‒‒.
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