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Rauschert-Druck GmbH, Stuhr (HRB 110374)

Firmendaten

Anschrift
Bremer Str. 17 / 19
28816 Stuhr
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0421/80966-6
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.rauschert-druck.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 110374
Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH
Keywords
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Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Rauschert-Druck GmbH aus Stuhr ist im Handelsregister Walsrode unter der Nummer HRB 110374 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Rauschert-Druck GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Rauschert-Druck GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.08.2023)

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Registermeldungen 1

Calendar 19.02.2009
Veränderung

Rauschert-Druck GmbH, Stuhr, Bremer Str. 17/19, 28816 Stuhr.Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals von 100.000,--DM auf 51.129,19 Euro und die Erhöhung des Stammkapitals (Glättung) um 370,81 Euro auf 51.500,--Euro sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und ebenfalls die Erhöhung des Stammkapitals um weitere 500,--Euro auf 52.000,--Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der E. & H. Rauschert Druckerei und Papierverarbeitung (Amtsgericht Walsrode HRA 110189) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der E. & H. Rauschert Druckerei und Papierverarbeitung mit Sitz in Stuhr-Brinkum (Amtsgericht Walsrode HRA 110189) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.