HRB 109878: Rauschning Sanitärtechnik GmbH, Hamburg, Neue Str. 51, 21073 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Stader Straße 170, 21075 Hamburg.
Rauschning Sanitärtechnik GmbH, Hamburg, Neue Str. 51, 21073 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2009. Geschäftsanschrift: Neue Str. 51, 21073 Hamburg. Gegenstand: der Betrieb eines Gas- und Wasserinstallationsunternehmens sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Rauschning, Volker, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Rauschning, Volker, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Rauschning Sanitärtechnik e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 99144) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.05.2009. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.06.2009 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.