Rautaruukki GmbH, Duisburg (Max-Plank-Str. 15, 40699 Erkrath). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ovako GmbH am 29.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rautaruukki GmbH, Duisburg (Kiffward 34, 47138 Duisburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ovako GmbH am 15.05.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Rautaruukki GmbH, Duisburg (Kiffward 34, 47138 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.04.2006 mit der Ovako GmbH mit Sitz in Erkrath (AG Wuppertal, HR B 12679) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Rautaruukki GmbH, Duisburg (Kiffward 34, 47138 Duisburg). Nicht mehr Geschäftsführer: Steffen, Bernd, Hilden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Busch, Dieter, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Rautaruukki GmbH, Duisburg (Kiffward 34, 47138 Duisburg). Der zwischen der Gesellschaft und der Rautaruukki Verwaltungs GmbH am 09.12.1994 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag, der durch Verschmelzung der Rautaruukki Verwaltungs GmbH auf die Ruukki Holding GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die RuukkiHolding GmbH übergegangen ist, ist durch Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 31.12.2005, 24:00 Uhr beendet. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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