Rautaruukki Stahlservice GmbH, Duisburg (Schifferstr. 32, 47059 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.2006 mit der Ruukki Deutschland GmbH mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg, HR B 16755) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
47059 Duisburg
Kiffward 34, 47138 Duisburg
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Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: GmbH